3. Die Publikationskosten von CHF 952.95 für die nachträgliche Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Münchenbuchsee werden der Beschwerdegegnerin separat zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Publikationskosten ist die Gemeinde Münchenbuchsee zuständig. 4.1 Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 3799.50 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), zu ersetzen. 4.2 Die Gemeinde Münchenbuchsee hat den Beschwerdeführenden Parteikosten in der Höhe von CHF 633.25 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.