b) Für die Unterschreitung der Mindesthöhe des Kamins wird eine Ausnahmebewilligung erteilt. c) Es wird auf die Rechtsverwahrung der Beschwerdeführenden vom 4. Dezember 2023 bezüglich der Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung der Mindesthöhe des Kamins hingewiesen. 1.2 Im Übrigen werden die Beschwerde vom 7. Juni 2023 und die Einsprache der Beschwerdeführenden vom 4. Dezember 2023 abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist, und der Gesamtentscheid der Gemeinde Münchenbuchsee vom 5. Mai 2023 wird bestätigt.