Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden macht in seiner Kostennote Parteikosten von CHF 7621.05 geltend (Honorar CHF 7000.00, Auslagen CHF 50.00, Mehrwertsteuer von 8.1% CHF 571.05). Das Honorar und die Auslagen erscheinen angemessen. Bezüglich der Mehrwertsteuer ist zu beachten, dass der Steuersatz gemäss Art. 25 Abs. 1 MWSTG87 bis 31. Dezember 2023 7.7% betrug und erst per 1. Januar 2024 auf 8.1% erhöht wurde. Gemäss Art. 115 Abs. 1 i.V.m. Art. 112 Abs. 3 MWSTG sind Leistungen, die teilweise ab diesem Zeitpunkt erbracht worden sind, für diesen Teil nach neuem Recht zu versteuern.