c) Der Gemeinde Münchenbuchsee sind durch die Publikation des Ausnahmegesuches Kosten von CHF 952.95 entstanden.86 Diese Kosten sind gesondert zu verlegen und von der Beschwerdegegnerin als Bauherrschaft zu tragen (vgl. Art. 52 Abs. 1 BewD). Das Inkasso erfolgt durch die Gemeinde Münchenbuchsee.