Wäre der Abluftkamin Teil eines Neubaus, müsste er nicht mit Profilen dargestellt werden. Insofern ist nicht erkennbar, weshalb vorliegend eine Profilierung erforderlich sein sollte. Der Abluftkamin wird nachträglich an ein bestehendes Gebäude angebracht. Aufgrund dessen war es den Beschwerdeführenden und allenfalls weiteren betroffenen Personen möglich, sich den Abluftkamin auch ohne Profile vorzustellen. Die Beschwerdeführenden waren nicht darauf angewiesen, durch die Profilierung auf das Bauvorhaben aufmerksam gemacht zu werden. Sie haben durch das Fehlen der Bauprofile keinen Nachteil erlitten. 12. Fazit und Kosten