h) Nach dem Gesagten erweisen sich die Vorbringen der Beschwerdeführenden hinsichtlich der Vollständigkeit der Baugesuchsunterlagen als unbegründet. 10. Situationsplan und Projektpläne (Art. 12 ff. BewD) a) Die Beschwerdeführenden bringen vor der Situationsplan genüge Art. 13 BewD nicht, da insbesondere Angaben zu den Nutzungszonen, zu den Baudenkmälern in der Nachbarschaft sowie zur Zufahrt und zu den Abstellplätzen für Fahrzeuge fehlten. Fehlen würden sodann Fassadenpläne, welche die äusseren Veränderungen (mit Abluftanlage) zeigen würden.