Das Baugesuch vom 25. Februar 2022 wurde auf dem alten Baugesuchsformular 1.0 eingereicht und unterzeichnet. Auf dem Baugesuch vom 25. Februar 2022 sind handschriftlich Baukosten von CHF 100 000.– eingetragen.79 Demgegenüber sind auf dem elektronischen Baugesuch, das weder unterzeichnet noch datiert ist, CHF 3001.– angegeben.80 Dasselbe gilt für das elektronische Baugesuch vom 16. November 2022 betreffend die Projektänderung zur Lüftung.81 Das Baugesuch enthält damit Angaben zu den Baukosten. Dass diese widersprüchlich sind, ist mit Blick auf Art. 11 BewD nicht entscheidend und wurde bereits hinsichtlich des rechtlichen Gehörs berücksichtigt.