Ferner hat die Beschwerdegegnerin zu Recht keine Baugesuchsunterlagen zur Energierelevanz eingereicht. Als Umnutzung im Sinne der kantonalen Energiegesetzgebung gilt jede Änderung der Standardnutzung gemäss SIA-Norm 380/1 «Heizwärmebedarf», Ausgabe 2016, die eine Änderung der Temperaturdifferenz in der thermischen Gebäudehülle bewirkt (Art. 1 Abs. 4 KenV78). Gemäss Ziff. 3.5.1.2 der SIA-Norm 380/1, Ausgabe 2016, beträgt die Raumtemperatur bei den Gebäudekategorien V (Verkauf) und VI (Restaurant) standardmässig 20°C. Demzufolge gilt sowohl für die frühere Nutzung als Coiffeursalon als auch für die Nutzung als Take-away mit einigen Sitzplätzen 20°C als standardmässige Raumtemperatur.