Zudem hat die Gemeinde im Baubewilligungsverfahren einen Fachbericht Immissionsschutz unter anderem zum Lärm eingeholt73 und der Lärm wurde auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren überprüft. In Zusammenhang mit dem Gewässerschutz und der Grundstückentwässerung ist auf dem Baugesuchsformular angegeben, dass eine sanitärtechnische Anpassung der Liegenschaft erfolgt und die häuslichen Abwässer in die ARA abgeleitet würden.74 Gemäss dem Formular «Anschluss Wasser» seien keine zusätzlichen Leitungen für das Bauvorhaben nötig. Zudem hat die Beschwerdegegnerin das Formular «Wasser- / Abwasserinstallationen» eingereicht.75 Das Vorbringen der Beschwerdeführenden erweist sich als unbegründet.