hat die Beschwerdegegnerin angeboten, ein möglicher Kompromiss sei, täglich spätestens um 22.30 Uhr zu schliessen.71 Die Beschwerdegegnerin hat damit nicht unterschiedliche Angaben zu den Öffnungszeiten gemacht. Vielmehr hat sie mit Schreiben vom 8. Juli und 10. Juli 2022 angeboten, diese anzupassen. Hinsichtlich der Öffnungszeiten ist darüber hinaus auf die vorangehenden Erwägungen zu verweisen.