Vielmehr hat die Baubewilligungsbehörde darauf verzichtet, weitere Angaben einzuholen und hat als Bedingung im angefochtenen Entscheid festgehalten, dass vor Eröffnung des Betriebes ein Gesamtmietvertrag zu den erforderlichen Autoabstellplätzen einzureichen sei. Im Übrigen ist auf die vorangehenden Ausführungen zu verweisen. e) Auf dem Formular Gastgewerbe hat die Beschwerdegegnerin angegeben, den Betrieb täglich spätestens um 00.30 Uhr zu schliessen.70 Mit Schreiben vom 8. Juli 2022 und 10. Juli 2022