Die Beschwerdegegnerin hat damit bereits auf dem Baugesuchsformular Angaben zu ihrer betrieblichen Tätigkeiten, der Betriebsgrösse, den Betriebszeiten und dem Angebot gemacht. Zudem hat die Beschwerdegegnerin zwei Betriebskonzepte eingereicht, denen sich entnehmen lässt, dass ein Fahrzeug für den Lieferdienst verwendet wird.66 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens hat die Beschwerdegegnerin diese Angaben zudem präzisiert.67 Anhand der vorhandenen Unterlagen und Angaben der Beschwerdegegnerin konnten die Auswirkungen des Betriebs auf die Umwelt und Nachbarschaft beurteilt werden. Ein detaillierteres Betriebskonzept ist vorliegend nicht notwendig.