c) Auf dem elektronischen Baugesuchsformular hat die Beschwerdegegnerin allgemeine Angaben zu ihrem Betrieb gemacht. Ersichtlich ist, dass nach dem Umbau 5 Arbeitsplätze bestehen und 4 Mitarbeitende beschäftigt werden sollen.64 Aus dem Gastgewerbeformular gehen zudem die Öffnungszeiten des Betriebs hervor, sowie dass sechs Sitzplätze im Innenraum vorgesehen sind.65 Die Beschwerdegegnerin hat damit bereits auf dem Baugesuchsformular Angaben zu ihrer betrieblichen Tätigkeiten, der Betriebsgrösse, den Betriebszeiten und dem Angebot gemacht.