Lüftung wurde in der Projektänderung vom 16. November 2022 ausdrücklich umschrieben («Der Lüftungsrohr wird über Dach eingerichtet»).62 Spätestens aus der Umschreibung der Projektänderung war ersichtlich, dass es zu baubewilligungspflichtigen Veränderungen im Aussen-, Fassa- den- und Dachbereich der Liegenschaft kommt. Im Hinblick auf den Mehrverkehr ist hinsichtlich des Ausliefer- / Kurierdienstes eine Umschreibung im Baugesuch nicht zwingend. So wird beispielsweise bei einer Neuerrichtung von Mehrfamilienhäusern in der Umschreibung auch nicht auf den Mehrverkehr hingewiesen, obwohl dieser unter Umständen im Baubewilligungsverfahren unter dem Titel der Erschliessung zu prüfen ist.