Im Baugesuch vom 23. Februar 2022 ist das Bauvorhaben wie folgt umschrieben: «Neu Eröffnung Take Away».61 Aus der Umschreibung des Baugesuchs vom 23. Februar 2022 lässt sich ohne Weiteres darauf schliessen, dass das Bauvorhaben brandschutzrelevante Umbauten im Gebäudeinnern umfasst. Die Neueröffnung eines Take-aways in Räumlichkeiten, in denen vorher ein Coiffeursalon betrieben wurde, bedingt den Einbau einer Küche und einer Lüftungsanlage. Die 60 Vgl. Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 34 N. 11 und Art. 35-35c N. 8a 61 Pag. 77 ff. der Vorakten