BewD zwingend. In ihren Schlussbemerkungen vom 5. Februar 2024 ergänzen die Beschwerdeführenden, es fehle weiterhin ein aussagekräftiges Betriebskonzept und ein klares Ver- kehrs- und Parkierungskonzept. Ungenügend und unklar seien weiterhin verschiedene Angaben im Baugesuchsformular bezüglich der immissions-, umwelt- und energierelevanten Aspekte.