Ferner seien auch verschiedene immissions-, umwelt- und energierelevante Angaben im Baugesuchsformular widersprüchlich. Die Angaben, dass keine Abluft (Gerüche) und kein Aussenlärm verursacht würden, dass der Gewässerschutz nicht betroffen und das Projekt nicht energierelevant sei, seien unzutreffend. Widersprüchliche Angaben bestünden ebenfalls hinsichtlich der Baukosten. Im Formular 1.0 seien die Baukosten mit CHF 100 000.– beziffert, im elektronischen Gesuch sei aber ein Betrag von CHF 3001.– eingetragen. Die Angaben der Baukosten sei gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. e BewD zwingend.