fehle ein Verkehrs- und Parkierungskonzept. Angesichts des zu erwartenden Mehrverkehrs durch die Kundschaft und den Auslieferdienst sowie mit Blick auf die Einbahn im Bereich der Liegenschaft sei es unerlässlich, bereits im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen, wie die Verkehrsabläufe sind, wo die Kunden- und Firmenfahrzeuge abgestellt werden und wo allenfalls Wartebereiche für Kunden bestehen. Weiter führen die Beschwerdeführenden aus, die Beschwerdegegnerin habe widersprüchliche Angaben bezüglich der Öffnungs- und Betriebszeiten gemacht. Ferner seien auch verschiedene immissions-, umwelt- und energierelevante Angaben im Baugesuchsformular widersprüchlich.