e) Das Baugesuch vom 25. Februar 2022 wurde auf dem alten Baugesuchsformular 1.0 eingereicht und unterzeichnet. Auf dem Baugesuch vom 25. Februar 2022 sind handschriftlich Baukosten von CHF 100 000.– eingetragen.58 Demgegenüber sind auf dem elektronischen Baugesuch, das weder unterzeichnet noch datiert ist, CHF 3001.– angegeben.59 Die Vorakten enthalten damit widersprüchliche Angaben zu den Baukosten. Im angefochtenen Entscheid hält die Gemeinde fest, die korrekten Angaben der Baukosten seien bei der Bauherrschaft nachgefordert worden (vgl. Erwägung III.14.). Den Vorakten und dem angefochtenen Entscheid lässt sich jedoch nicht entnehmen, welche Höhe der Baukosten korrekt ist.