Die Beschwerdeführer 1 und 4 haben in ihren Schlussbemerkungen vom 26. Januar 2023 darauf hingewiesen, dass der Fachbericht Immissionsschutz den Sekundärlärm durch Gäste (lautes Sprechen, Schlagen von Autotüren, Musiklärm, Motorenlärm usw.) nicht thematisiere.57 Im angefochtenen Entscheid hat sich die Gemeinde zwar mit lärmrechtlichen Fragen auseinandergesetzt. Sie hat hierbei jedoch lediglich den Lärm der Haustechnik (Lüftungsanlage für die Küchenabluft) sowie des Güterverkehrs und -umschlags geprüft (vgl. Ziff. 14, S. 8 des angefochtenen Entscheids). Den durch das Bauvorhaben entstehenden Sekundärlärm hat die Gemeinde nicht behandelt.