d) Der Beschwerdeführer 2 und die Beschwerdeführerin 3 haben in ihrer Einsprache vom 30. Mai 2022 den «Lärm auf dem Parkplatz beim zu-und-wegfahren inkl. Türen zuschlagen und ebenso Lärm beim Eingang des Lokales» gerügt.55 Der Beschwerdeführer 5 und die Beschwerdeführerin 6 haben in ihrer Einsprache vom 10. Juni 2022 ebenfalls gerügt, dass es durch die Kunden zu Lärm komme (Gespräche während der Wartezeit im Freien).56 Die Beschwerdeführer 1 und 4 haben in ihren Schlussbemerkungen vom 26. Januar 2023 darauf hingewiesen, dass der Fachbericht Immissionsschutz den Sekundärlärm durch Gäste (lautes Sprechen, Schlagen von Autotüren, Musiklärm, Motorenlärm usw.) nicht thematisiere.57