Zudem habe sich die Vorinstanz mit den Auswirkungen des Take-aways auf die direkt angrenzenden Wohnliegenschaften (Immissionsorte) nicht oder nur unzulänglich auseinandergesetzt. Weiter machen die Beschwerdeführenden geltend, es sei nicht korrekt, dass das AUE für seinen Fachbericht Immissionsschutz mit der Bauherrschaft Besichtigungen und Besprechungen durchgeführt habe, ohne dass die weiteren Verfahrensparteien die Möglichkeit gehabt hätten, daran teilzunehmen. Dieses Vorgehen sei umso weniger zulässig, als von der Besichtigung und Besprechung kein Protokoll vorliege, zu welchem sich die Parteien hätten äussern können.