Im Übrigen sind vorliegend auch keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 54 Abs. 1 BauV ersichtlich, wonach mehr Parkplätze zu fordern wären. Beim Take-away ist nicht mit einem hohen Verkehrsaufkommen bzw. einer deutlichen Abweichung von der Bandbreite zu rechnen. Vorangehend wurde bereits aufgezeigt, dass in der Mittagszeit aufgrund der Lage im Dorfzentrum und der kurzen Gehdistanz zum Bahnhof erfahrungsgemäss hauptsächlich mit zu Fuss gehender Kundschaft zu rechnen ist und am Abend sowie an den Wochenenden tendenziell eher der Lieferdienst beansprucht wird. Hinzu kommt, dass insbesondere die jugendliche Kundschaft noch gar keine Personenwagen führen darf.