Der Take-away weist damit eine Geschossfläche von insgesamt 87.9 m2 auf.44 Die Geschossfläche des Take-aways ist im Parkplatznachweis somit korrekt berücksichtigt worden. Dass der Take-away bei der Nutzung «Restaurant» mit einem n-Wert von 15 aufgeführt wird, ist vorliegend nicht umstritten. Gemäss Parkplatznachweis beträgt die Bandbreite zwischen elf und dreissig Abstellplätze für Motorfahrzeuge. Bestehend sind 39 Abstellplätze für Motorfahrzeuge, davon 19 offen und 20 in Garagen, Einstellhallen (Unterstände). Der Parkplatznachweis nimmt eine Gesamtbetrachtung gemäss Art. 52 Abs. 3 Bst. a BauV vor. Er ist plausibel und nachvollziehbar.