platz sowie ein Autoabstellplatz für das Auslieferungsfahrzeug. Die Beschwerdegegnerin habe demnach einen Gesamtmietvertrag beizubringen, worin mindestens zwei Autoabstellplätze enthalten seien und die Verfügbarkeit in Zusammenhang mit dem Take-away sichergestellt sei. In ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 führt die Gemeinde aus, der Nachweis der Beschwerdegegnerin im Beschwerdeverfahren hinsichtlich Autoabstellplätze werde seitens der Baupolizeibehörde als rechtliche Sicherstellung akzeptiert.