Mit der bisher rechtmässig baubewilligten Nutzung seien mindestens neun und maximal 28 Abstellplätze auszuweisen. Mit der neuen Nutzung als Take-away betrage die Bandbreite zwischen mindestens elf und maximal 30 Abstellplätzen für Motorfahrzeuge. Das Angebot an Abstellplätzen für Motorfahrzeuge sei ausreichend und für die gesamte Liegenschaft stünden genügend Abstellplätze zur Verfügung. Erfolge die Berechnung des Parkplatzbedarfs lediglich für den Take-away Betrieb, seien mindestens einer und maximal neun Abstellplätze für Motorfahrzeuge sowie drei Abstellplätze für Zweiräder auszuweisen. In der Bandbreite nicht enthalten seien betriebsnotwendige Motorfahrzeuge.