c) Die Gemeinde geht im angefochtenen Entscheid davon aus, dass das Baugrundstück hinreichend erschlossen ist und die Erschliessung durch das Bauvorhaben nicht verändert wird. In den betroffenen Räumlichkeiten bestehe bereits heute eine gewerbliche Nutzung mit Publikumsverkehr, es sei daher nicht von einem erhöhten Verkehrsaufkommen auszugehen. Weiter geht die Gemeinde davon aus, dass der Parkplatznachweis erbracht sei. Die Anzahl der bestehenden Abstellplätze von total 39 liege über der maximalen Bandbreite. Mit der bisher rechtmässig baubewilligten Nutzung seien mindestens neun und maximal 28 Abstellplätze auszuweisen.