spruchnahmen der nachbarlichen Grundstücke und Parkplätze durch Take-away Kunden sei erheblich. b) Die Beschwerdegegnerin macht geltend, es sei nicht geplant fünf Arbeitsplätze anzubieten. Auch sei kein Auslieferdienst mit mehreren Fahrzeugen geplant. Es sei nicht mit «Verkehrsströmen» zu rechnen, die sich über die ruhige J.________strasse ergiessen würden. Für die Liegenschaft F.________strasse 4 liege ein Parkplatznachweis vor. Es bestünden 39 Abstellplätze für Motorfahrzeuge. Mit Stellungnahme vom 17. Oktober 2023 ergänzt die Beschwerdegegnerin, sie beabsichtige, einen Lieferdienst mit einem Fahrzeug zu betreiben.