Soweit die Beschwerdegegnerin den Ionisierer und den Aktivkohlefilter nicht (genügend) warten sollte und dadurch übermässige Immissionen entstehen, steht es der Nachbarschaft offen, baupolizeiliche Anzeige zu erheben und die Durchsetzung der Auflage zu verlangen. Nach dem Gesagten kann die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung der Mindesthöhe des Kamins erteilt werden. Die Beschwerde sowie die Einsprache vom 4. Dezember 2023 der Beschwerdeführenden erweisen sich als unbegründet. 7. Erschliessung, Parkplätze