chen oder nachbarlichen Interessens zu bejahen. Der Fachbericht Immissionsschutz vom 4. Januar 2023 hat als Auflage ausdrücklich festgehalten, dass die Küchenabluft mit einem Ionisierer und einem Aktivkohlefilter vorgereinigt werden muss. Mit dieser Auflage ist genügend sichergestellt, dass die Küchenabluft auch künftig vorgereinigt wird. Soweit die Beschwerdegegnerin den Ionisierer und den Aktivkohlefilter nicht (genügend) warten sollte und dadurch übermässige Immissionen entstehen, steht es der Nachbarschaft offen, baupolizeiliche Anzeige zu erheben und die Durchsetzung der Auflage zu verlangen.