Im Übrigen stehen der Ausnahmebewilligung auch keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegen. Dem Lüftungsplan vom 16. November 202236 lässt sich entnehmen, dass die Abluftanlage mit einem Vorfilter, einem Kohlenaktivfilter und einem Ionisierer ausgestattet werden soll. Gemäss dem Fachbericht Immissionsschutz vom 4. Januar 2023 genügt die zweistufige Vorreinigung mit Ionisierer und Kohlenaktivfilter. Das AUE hält dazu in seinem Fachbericht Immissionsschutz vom 4. Januar 2023 folgendes fest: