Dadurch würde der Abluftkamin im Ortsbildschutzgebiet sehr auffällig in Erscheinung treten. Da hier entscheidend ist, dass der Abluftkamin im Ortsbildschutzgebiet liegt, ist damit zugleich auch gesagt, dass nicht bei jedem Kaminprojekt ästhetische Gründe vorgebracht werden können, um von den Kamin-Empfehlungen abzuweichen. Nach dem Gesagten erscheint die Haltung der Gemeinde nachvollziehbar – es bestehen besondere, ästhetische Gründe um vorliegend von den Kamin-Empfehlungen abzuweichen.