Dementsprechend ist der Durchstoss des Kamins beim Satteldach sehr weit vom Dachfirst entfernt. Einzig bei einer Führung des Kamins im Gebäudeinnern wäre denkbar, dass dieser möglichst nahe beim Dachfirst austritt und die Kaminhöhe über dem Dachfirst damit so klein wie möglich ausfällt. Das nachträgliche Anbringen eines Abluftkamins für einen Gastronomiebetrieb im Gebäudeinnern ist kaum realisierbar. Bei der Liegenschaft an der F.________strasse 4 handelt es sich um ein bestehendes Gebäude, das zwar kein Baudenkmal ist. Die Liegenschaft befindet sich aber sowohl nach bisherigem als auch nach künftigem (Schutz-) Zonenplan im Ortsbildschutzgebiet.