Sodann hat die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 1. Dezember 2023 mitgeteilt, für ihre Kundschaft habe sie einen Aussenparkplatz mieten können. Von lediglich einem Aussenparkplatz für die Kundschaft geht voraussichtlich kein übermässiger Lärm wie Musik, Schlagen der Autotüren oder Motorenlärm aus. Aufgrund der Lage des Take-aways kann davon ausgegangen werden, dass viele Kunden den Betrieb zu Fuss erreichen. Ferner hat die Beschwerdegegnerin im Rahmen des Beschwerdeverfahrens mit Eingabe vom 17. Oktober 2023 erklärt, die Öffnungszeiten des Take-aways wie folgt gestalten zu wollen: Montag bis Sonntag: 10.30 Uhr bis 14.00 Uhr und ab 17.00 Uhr bis 22.30 Uhr