Die Beschwerdegegnerin plant sechs Sitzplätze im Innern des Take-aways.28 Im Aussenbereich vor dem Take-away sind keine Sitzplätze, Stehtische o.ä. geplant bzw. bewilligt. Allfällige künftige Betriebserweiterungen, sei es im Innen- oder im Aussenbereich des Take-aways, sind vorliegend nicht Streitgegenstand. Dementsprechend hat die Vorinstanz in Dispositiv-Ziff. V.1.5.1. denn auch darauf hingewiesen, dass bei einer künftigen Erweiterung die entsprechenden Bewilligungen einzuholen seien. Da nur sechs Sitzplätze im Innenbereich des Take-aways sowie gar keine Aussensitzplätze vorhanden sind, dürfte der von der sitzenden Kundschaft ausgehende Lärm sehr gering sein.