Die Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute, Cercle Bruit, veröffentlichte Anfang 2019 eine neue Version der Vollzugshilfe zur Ermittlung und Beurteilung des Lärms von öffentlichen Lokalen.24 Die Vollzugshilfe legt für die verschiedenen Schallquellen wie z.B. Störungen durch Gäste, den Kundenverkehr und die Parkplätze verschiedene Richtwerte für die Planungs- und Immissionswerte fest. Auch wenn die Vollzugshilfe des Cercle Bruit kein Gesetz, sondern (nur) eine fachlich abgestützte private Richtlinie darstellt, kann sie nach der Rechtsprechung als Entscheidungshilfe herangezogen werden.25