Die Beschwerdegegnerin habe ein solches vorzulegen, in welchem sie aufzeige, wie sie (nächtliche) Lärmimmissionen verhindere. Die Beschwerdeführenden befürchten zudem die Bildung von «Szenen», wie sie andernorts in Münchenbuchsee bestünden. Zudem beantragen sie die Einholung eines Lärmgutachtens und eines Fachberichts Immissionsschutz sowie die kritische Auseinandersetzung mit dem Sekundärlärm. Weiter führen die Beschwerdeführenden aus, Gegenstand des Baugesuchs sei zwar «nur» ein Gastgewerbebetrieb mit sechs Innenplätzen.