Hierbei handle es sich um die bedeutendsten Ursachen für erheblichen Nachtlärm. Die Betriebszeiten von Montag bis Sonntag von 10.30 bis 14.00 Uhr und von 17.00 bis 22.30 fielen teilweise in die Nachtstunden. Erfahrungsgemäss halte sich die Kundschaft nach Betriebsschluss häufig noch vor dem 15 Baureglement der Gemeinde Münchenbuchsee vom 7. März 1993, letztmals genehmigt durch das Amt für Gemein- den und Raumordnung am 9. November 2022 16 Lärmschutz-Verordnung des Bundesrats vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) 17 Baureglement der Gemeinde Münchenbuchsee vom 25. September 2022, Ortsplanungsrevision 2017+ (abrufbar un-