Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) derzeit noch ausstehend ist.8 Die Ortsplanungsrevision wurde erstmals am 14. bzw. 16. Oktober 2020 und letztmals am 2. bzw. 3. November 2022 öffentlich aufgelegt. Die Beschwerdegegnerin hat ihr Baugesuch am 23. Februar 2022 bei der Gemeinde Münchenbuchsee eingereicht. Das neue Recht der Gemeinde Münchenbuchsee entfaltet somit eine Vorwirkung. Das Bauvorhaben kann nur bewilligt werden, wenn es sowohl den alten als auch den aufgelegten neuen Vorschriften entspricht. 4. Zonenkonformität