2. Streitgegenstand a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, gemäss den Angaben im Baugesuch werde keine Firmenanschrift errichtet, das sei aber unglaubwürdig. Es sei zu erwarten, dass eine solche angebracht werde. Zudem sei bei einer Bewilligung des Betriebs mit schleichenden Betriebserweiterungen zu rechnen.