Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, Stellungnahmen sowie allfällige Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Zudem wurde den Beschwerdeführenden Akteneinsicht gewährt. In ihrem Schreiben vom 22. Dezember 2023 beantragt die Gemeinde, die Beschwerde vom 15. Juni 2023 und die Einsprache vom 4. Dezember 2023 seien unter Kostenfolge abzuweisen und der angefochtene Gesamtentscheid vom 5. Mai 2023 sei zu bestätigen. Die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung der Mindesthöhe von Kaminen über Dach gemäss Ziff. 3.2 Abs. 1 Bst. a der Kamin-Empfehlungen sei zu erteilen. Die Beschwerdegegnerin reichte am 12. Januar 2024 eine Stellungnahme sowie ihre Kostennote ein.