Das Rechtsamt wies ausdrücklich darauf hin, dass nach Eingang des Ausnahmegesuches die Baubewilligungsbehörde mit der Publikation desselben beauftragt werde. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, zum beabsichtigten Vorgehen des Rechtsamts sowie zur summarischen Einschätzung Stellung zu nehmen. Weiter wurde die Beschwerdegegnerin gebeten, die exakten Öffnungszeiten des Betriebes verbindlich mitzuteilen sowie, ob sie einen Auslieferdienst betreiben wird und wenn ja mit wie vielen Fahrzeugen.