_ liegt in der Kernzone K3A sowie im Ortsbildschutzperimeter. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 16. November 2022 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein. Mit Gesamtentscheid vom 5. Mai 2023 erteilte die Gemeinde Münchenbuchsee die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. Juni 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen 1/29 BVD 110/2023/90