einer groben Verletzung des Vorsorgeprinzips gemäss Umweltschutzgesetz und Verfassung und die Mittelung über sechs Minuten zu einer Senkung des Schutzniveaus. Sodann sind sie der Auffassung, für die Einführung des Korrekturfaktors fehlten nachvollziehbare wissenschaftliche Erläuterungen. Die Erläuterungen zu adaptiven Antennen zeigten deutlich, dass ausschliesslich technische Aspekte in Betracht gezogen worden seien. Es fehlten jegliche Überlegungen zu gesundheitlichen Auswirkungen. Schliesslich bringen sie zusammenfassend vor, die Korrekturfaktoren seien willkürlich und unter Missachtung des Vorsorgeprinzips festgelegt worden.