Auch die BERENIS habe bis dato noch keine einzige Studie zu 5G kommentiert. Mit Verweis auf verschiedene Berichte und Studien kommen die Beschwerdeführer zum Schluss, indem die höhere Variabilität bei adaptiven Antennen nicht als gesundheitsschädlich berücksichtigt werde, werde das Vorsorgeprinzip verletzt. Weiter rügen sie sinngemäss, der Korrekturfaktor führe zu 58 Vgl. zum Ganzen BGer 1C_97/2018 vom 3. September 2019 E. 3.1. 18/24 BVD 110/2023/8