Mit Verweis auf diverse internationale Erklärungen und Appelle sowie einen amerikanischen Gerichtsentscheid bringen sie vor, die Grenzwerte müssten auch in der Schweiz neu festgelegt werden. Sie sind der Ansicht, dass im geplanten sehr dichten Antennennetz selbst Personen ohne eigenes Endgerät – unbeteiligte Personen, die sich neben Nutzern oder zwischen Nutzern und einer oder gar mehreren Antennen befänden – permanent und mit voller Sendeleistung bestrahlt würden. Hinzu komme, dass adaptive Antennen dauernd, nämlich alle 20 Millisekunden nach neuen Endgeräten suchten. Dies führe auch ohne Datenverkehr zu einer permanenten Strahlenbelastung in der ganzen Breite.