Sodann bringen sie zusammenfassend vor, die bestehenden QS-Sys- teme seien von ihrer Konzeption her untauglich adaptive Antennen effektiv zu kontrollieren, die Zertifikate des BAKOM seien nicht geeignet, die Tauglichkeit der QS-Systeme für adaptive Antennen zu bestätigen, das aktuelle QS-System der Beschwerdegegnerin sei nicht in der Lage, die Einhaltung der Grenzwerte im Betrieb zu garantieren und die Vollzugsbehörden hätten keinerlei Möglichkeit ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen. Schliesslich rügen sie, erst wenn das QS-Sys- tem jede einzelne Senderichtung einzeln abbilde und zwar in Real-Time, sei die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet.