d) Der technische Bericht des METAS «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6 GHz» vom 20. April 2020 erläutert, wie die Strahlung adaptiver Antennen gemessen und auf den Beurteilungswert hochgerechnet wird.45 Darauf wird im Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV ausdrücklich verwiesen.46 Zugleich hat das METAS am 15. Juni 2020 einen Nachtrag zum technischen Bericht publiziert.47 Dabei schlägt das METAS zwei Messmethoden, die codeselektive und die frequenzselektive, vor. Dafür besteht für Messfirmen eine Akkreditierungsmöglichkeit.48