Dennoch ist die rechnerische Prognose, die im Baubewilligungsverfahren vorgenommen wird, mit gewissen Unsicherheiten behaftet, da sie nicht sämtlichen Feinheiten der Strahlungsausbreitung Rechnung trägt. Das BAFU empfiehlt in der Vollzugsempfehlung aus diesem Grund, dass an den OMEN, an denen der Anlagegrenzwert gemäss der rechnerischen Prognose zu mindestens 80 Prozent ausgeschöpft wird, nach Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahmemessung vorzunehmen ist.44 Vorliegend hat das AUE in seinem korrigierten Fachbericht Immissionsschutz vom 21. März 2024 an den OMEN Nrn. 1b, 3, 7 und 9 sowie an der L.________strasse 3 und M.________strasse 2 eine Abnahmemessung angeordnet.