Weiter führen die Beschwerdeführer aus, der technische Bericht zur Messung von 5G-Antennen des METAS sehe eine Hochrechnung vor, basierend auf der Messung des Synchronisationssignals. Diese Methode habe bislang funktioniert (wenn auch mit 45 Prozent Messungenauigkeit) und sei Standard, wenn es um die Beurteilung von Basisstationen gehe. Das funktioniere aber nicht mehr, wenn Beamforming ins Spiel komme. Bei Beamforming sei es möglich, dass der Antennengewinn für Synchronisationssignal und Datenverkehr unterschiedlich sein könne. Wenn man also vom Synchronisationssignal auf den Datenverkehr hochrechne, müsse man diesen Unterschied mit einbeziehen.